Allgemeine Geschäftsbedingungen
9. Int. KÄRNTEN Marathon und 1. FlatschacherSEEmeilen Lauf:
Version 1, 26.11.2025
Geltungsbereich :
Die in der Folge beschriebenen AGB gelten für alle Teilnehmer*innen, die im Rahmen des 9. Int. KÄRNTEN Marathons und des 1. FlatschacherSEEmeilen Laufs an einem der Bewerbe teilnehmen.
Veranstalter dieser beiden Veranstaltungen ist die Coach, Run & Organize KG, Wilhelm Legler Gasse 23/5, 1140 Wien.
Österreichisches Recht wird angewendet. Als örtlicher Gerichtsstand gilt Klagenfurt vereinbart. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen.
Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer*in. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer*innen erfolgen und die im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden Vertragsbestandteil der Teilnahmebedingungen.
Sämtliche Erklärungen eines/r Teilnehmers/in gegenüber dem Veranstalter sind ausschließlich schriftlich per Post oder per E-Mail ( crokg@gmx.at ) an den Veranstalter zu richten.
Teilnahme und Sicherheit :
Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Bewerbsausschschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat.
Sportgeräte jeglicher Art, welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer*innen oder Besucher*innen der Veranstaltung beeinträchtigen können sind nicht zugelassen. Dazu gehören z.B. Fahrräder und Inlineskates.
Die Teilnahme mit Rollstühlen oder sog. “ Handbikes “ ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.
Eine Begleitung durch Fahrräder, Inlineskates oder anderer Fortbewegungsmittel ist nicht gestattet und würde zur Disqualifikation des/r jeweiligen Läufers/in führen.
Seitens des Veranstalters begleiten Fahrzeuge ( z.B. Rettung, Polizei, Security, Führungsfahrzeug ) das Feld. Alle diese Fahrzeuge sind als Begleitfahrzeuge gekennzeichnet. Ihnen ist die freie Fahrt zu ermöglichen. Das Gleiche gilt für Einsatzfahrzeuge diverser Blaulichtorganisationen.
Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
Die Teilnehmer*innen erklären, weder gegen den Veranstalter noch gegen die Sponsoren der jeweiligen Veranstaltung, noch gegen die im Bereich der Strecke befindlichen Städte und Gemeinden , die Republik Österreich und das Bundesland Kärnten oder deren Vertreter wegen Schäden und Verletzungen jeder Art Ansprüche geltend zu machen, soweit es sich nicht um grobes Verschulden handelt.
Der/Die Teilnehmer/in erklärt, für die Teilnahme ausrechend trainiert zu haben und gegen seine/ihre Teilnahme keine ärztlichen Bedenken bestehen.
Bei Nichtantreten oder Ausfall der Veranstaltung aus wichtigen Gründen besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nur, wenn der/die Teilnehmer/in die Möglichkeit der Rücktrittsversicherung genutzt hat und nachweist, dass dafür medizinische Gründe vorliegen.
Der/Die Teilnehmer/in erklärt auf Vergütungsansprüche für Fotos, Filmaufnahmen usw., die im Rahmen der Veranstaltung gemacht werden, zu verzichten.
Mit Absenden des Anmeldeformulars versichert der/die Teilnehmer/in, dass die bekannt gegebenen Daten richtig sind und er/sie die Ausschreibung samt ACB und Datenschutzerklärung uneingeschränkt anerkennt.
Die zugewiesene Startnummer ist sichtbar anzubringen und eine Veränderung nicht erlaubt.




































